Unsere Teilnahmebestimmung

Wir sind eine Dark Scene Club Discothek für die schwarze Szene.

Daher solltest du ungefähr wissen, worum es in dieser Nische der Subkultur geht.
Weil wir das nicht immer in Einzelgesprächen mit der Laufkundschaft klären können, gilt grundsätzlich: „Dresscode: Szene“. Das ist mehr als nur Kleidung in schwarz - es können auch cool getragene Sachen in anderen Farben sein, solange das Gesamtbild stimmt.


Der Zutritt zum Club ist ausnahmslos erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet. Leider können wir keine Ausnahmen machen, da unsere Abläufe (z.B. beim Ausschank von hochprozentigem Alkohol oder der Zigarettenautomat ohne Altersverifizierung) nicht auf minderjähriges Publikum ausgelegt sind und wir von diesen Vorgaben nicht befreit werden können. 

Auch klassische Jungesell(inn)en-Abschiede sind bei uns leider fehl am Platz - geht dafür bitte ein paar Meter weiter in den Ballermann 6.


Die NRW-CoronaSchVO vom 22.09.2022, gültig seit 01.10.2022, sieht aktuell keine Zugangsbeschränkungen oder besondere Maßnahmen vor.

Damit das auch so bleibt, möchten wir euch bitten weiterhin umsichtig miteinander umzugehen und ein bisschen auf die Abstände - vor allem ausserhalb eurer Clique und auf der Tanzfläche - zu achten. Eigenverantwortung & Rücksichtnahme sollten wir ja wohl zusammen hinkriegen.
Um die Aerosole kümmert sich unsere gerade modernisierte Lüftungsanlage - inzwischen feinjustiert, um Zug möglichst zu vermeiden. Ein bisschen Bewegung wird aber immer in der Luft sein, wenn man innerhalb von Minuten die Luft des gesamten Raumes austauscht. Übrigens mit effizienter Wärmerückgewinnung! 🌱🌎
Wer sich selbst zusätzlich mit einer Maske schützen möchte, kann dies gerne tun. Wer damit ein Problem hat, behält das bitte komplett für sich - da verstehen wir keinen Spaß. Wer in Bezug auf Corona irgendwelche besonderen Zeichen - egal in welche Richtung - setzen will, kann das ja tun, allerdings nicht in unserem Club!

Das Zutrittsverbot bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung bleibt nach Hausrecht zunächst weiter bestehen.
Hier kann allerdings ein offizieller negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, beigebracht werden.
Chronisch Erkrankte melden sich bitte frühzeitig schriftlich bei uns, da wir diesen Vorlauf zur Überprüfung der Angaben brauchen.